Umsatzsteuer - Wichtige Neuerungen ab 1.1.2016
Mit der Steuerreform 2015/16 werden gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die dem ermäßigten Steuersatz von bisher 10% unterlagen, mit 13% besteuert. Ebenfalls darunter fallen die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 12% unterliegenden Ab-Hof-Verkäufe und die bisher dem 20%-igen Steuersatz unterliegenden Eintrittskarten für Sportveranstaltungen.
1.1 Neuer 13%-iger Umsatzsteuersatz
Mit der Steuerreform 2015/16 werden gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die dem ermäßigten Steuersatz von bisher 10% unterlagen, mit 13% besteuert. Ebenfalls darunter fallen die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 12% unterliegenden Ab-Hof-Verkäufe und die bisher dem 20%-igen Steuersatz unterliegenden Eintrittskarten für Sportveranstaltungen. Im folgenden eine Übersicht der ab 1.1.2016 geltenden USt-Sätze:
10%-iger USt-Satz |
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13%-iger USt Satz |
Lieferungen und Einfuhr der in Anlage 1 aufgezählten Gegenstände (zB Lebensmittel, Wasser, Milcherzeugnisse, Bücher, Zeitungen und Arzneimittel) |
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Lieferungen und Einfuhr der in Anlage 2 Z 1 - 9 genannten Gegenstände (zB Tiere und Pflanzen, Brennholz) |
Restaurationsumsätze mit (in Anlage 1 genannten) Lebensmitteln, Wasser, Milcherzeugnissen |
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Einfuhr der in Anlage 2 Z10-13 aufgezählten Gegenstände (zB Kunstgegenstände, Briefmarken, Sammlungen und Antiquitäten) |
Vermietung von in Anlage 1 Z 33 aufgezählten Gegenständen (zB Bücher, Zeitungen) |
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Lieferung von Kunstgegenständen |
Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks in Zusammenhang mit Beherbergung |
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Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren |
Vermietung (Nutzungsüberlassung) vonGrundstücken für Wohnzwecke |
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Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (ab 5/2016) |
Leistungen zur Erhaltung und Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften |
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Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke (ab 5/2016) |
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen |
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Künstler |
Leistungen der Rundfunkunternehmen |
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Schwimmbäder |
Müllbeseitigung |
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Filmvorführungen |
Personenbeförderung mit Verkehrsmitteln aller Art (zB Bahn, Bus, Taxi) |
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Theater (ab 5/2016) |
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Musik- und Gesangsaufführungen (ab 5/2016) |
10%-iger USt-Satz |
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13%-iger USt Satz |
Kranken- und Pflegeanstalten, Alters-, Blinden- und Siechenheime, Kuranstalten |
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Museen, botanische und zoologische Gärten, Naturparks (ab 5/2016) |
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Zirkusvorführungen und Schausteller |
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Personenbeförderung mit Luftverkehrsfahrzeugen im Inland |
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Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime |
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Ab-Hof-Verkauf von Wein |
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Eintrittskarten für sportliche Veranstaltungen |
1.2 Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht
Mit der Steuerreform 2015/16 wurde ein Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung geschnürt, das eine Einzelaufzeichnungspflicht, Belegerteilungs- und Belegannahmepflicht und eine Registrierkassenpflicht umfasst (siehe ausführlich KlientenInfo Ausgabe 5/2015). Im Vorfeld dazu ergab sich eine Vielzahl von Zweifelsfragen, die mit einem Erlass seitens des BMF versucht wurde zu klären. Darin getroffene Feststellungen zeigen durchaus einen praxisorientierten Zugang, entsprechen aber nicht immer der rechtlichen Basis, weshalb nur bedingt Rechtssicherheit besteht.
Zur Erinnerung nochmals folgende wichtige Aussagen:
- als Registrierkasse gilt jedes elektronische Aufzeichnungssystem
- als Barzahlung gelten neben Bargeld auch die Zahlung mittels Bankomat-/Kreditkarte, andere elektronische Zahlungsformen, Barschecks, Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen;
Die technische Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse, mit der jeder Barumsatz mit einer kryptografischen Signatur versehen wird, tritt erst 2017 in Kraft.
Übrigens: Ein Blick über die Grenze nach Ungarn zeigt, dass für in Ungarn registrierte Unternehmen bereits ab 1.1.2016 neue Anforderungen an die Rechnungsausstellung eingeführt werden. Das Fakturierungsprogramm muss über eine selbständige, in das Programm eingebaute Funktion „Datenübermittlung zur steuerbehördlichen Kontrolle“ verfügen.