Steuerliche Infos zum Jahresende
Nachfolgend möchten wir Sie über einige Punkte, die es am Jahresende zu beachten gilt, informieren:
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Spenden
Gerade in der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet. Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinnes bzw bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens als Betriebsausgabe/Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Bei der Veranlagung 2020 und 2021 kann alternativ auf die höheren Werte aus der Veranlagung 2019 abgestellt werden.
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Ankauf von Wertpapieren für optimale Ausnutzung des Gewinnfreibetrages 2021
Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über € 30.000 durch den Kauf von Wertpapieren zu erfüllen. Als begünstigte Wertpapiere gelten alle in EURO begebene Wertpapiere, die zur Deckung der Pensionsrückzahlung zulässig sind.
Da es für Gewinne über € 580.000 keinen GFB mehr gibt, beträgt die maximal benötigte Investitionssumme € 41.450. Bis zum Ultimo sollten die Wertpapiere auf Ihrem Depot verfügbar sein!
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Registrierkassen - Jahresendbeleg
Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2021 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Denken Sie auch an die Sicherung auf einem externen Datenspeicher. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe derBelegcheck-App ist bis zum 15.2.2022 Gelegenheit dazu. Für webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte bereits automatisiert durchgeführt.
Quelle: https://kollegeninfo.at/klienteninfo/klifo-ausgabe-62021