Reminder: Beantragung Investitionsprämie
Anbei möchten wir Ihnen einen Last-Reminder zur Beantragung der Investitionsprämie übermitteln:
Die Investitionsprämie für förderfähige Investitionen ist bis spätestens 28.2.2021 über den AWS Fördermanager zu beantragen!
Wenn wir Sie bei der Beantragung unterstützen sollen (und noch nicht Bescheid wissen), bitten wir insoweit um Information bis spätestens Sonntag 21.2.2021.
Voraussetzung für die Beantragung der Investitionsprämie ist die Registrierung beim AWS-Fördermanager.
Im Anhang finden Sie eine Anleitung zur Registrierung beim AWS-Fördermanager. Wenn Sie unsere StB-Kanzlei als Berechtigten anlegen, die E-Mail-Adresse wiesinger@gstoettner-partner.at (Stefan Wiesinger) hinterlegen.
Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die Fristen im Zusammenhang mit der Investitionsprämie:
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bisher |
NEU |
Antrag auf Investitionsprämie |
28.2.2021 |
28.2.2021 |
Erste Maßnahme |
28.2.2021 |
31.5.2021 |
Durchführungszeitraum (Investitionen bis 20 Millionen Euro) |
28.2.2022 |
28.2.2023 |
Durchführungszeitraum (Investitionen über 20 Millionen Euro) |
28.2.2024 |
28.2.2025 |
Abrechnung |
3 Monate |
6 Monate |
Anmerkung: Die Gesetzwerdung der Fristverlängerungen bleibt noch abzuwarten gilt aber als gesichert.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.