Mo-Do:
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
BMD Mandantenportal

Immer Aktuell informiert

 

Ihr Terminwunsch

Ich bin damit einverstanden, dass Gstöttner & Partner Steuerberatung Gesellschaft m.b.H & Co. KG meine Daten bis auf Widerruf speichert und weiterverarbeitet.

Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017

Für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen von Mitarbeitern ist ab 1. Jänner 2018 die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien an „Arbeitgebergesellschaften“ (Aktiengesellschaften und verbundene Konzernunternehmen) bis zu einem Wert von € 4.500 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit, sofern sie treuhändig in einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwaltet werden und die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verbleiben.

 

Diese Maßnahme soll die Bildung bzw. Stärkung eines Kernaktionärs (Mitarbeiterbeteiligungsstiftung) mit einheitlicher Stimmrechtsausübung ermöglichen. Der Kreis der Begünstigten kann auch ehemalige Arbeitnehmer sowie auch (Ehe-)Partner und Kinder von Arbeitnehmern umfassen.

 

Die Zuwendung von Aktien und sonstigen Wirtschaftsgütern durch das Unternehmen an die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung sind bei dieser von der Stiftungseingangssteuer und Körperschaftsteuer befreit. Die zugewendeten Aktien sind grundsätzlich auch als Betriebsausgaben abzugsfähig.

08-09-2017 | gstoettner-partner.at
+-