Merkblatt "Familienhafte Mitarbeit"
Das Merkblatt zur "familienhaften Mitarbeit" wurde Anfang Juni 2016 in Zusammenarbeit von SV, WKO und BMF angepasst. Es kommt zu einer Änderung betreffend bestimmter Familienangehöriger und der Einfügung, dass Trinkgelder und Aufwandsentschädigungen bis zu einer bestimmten Höhe nicht der Beitragspflicht unterliegen.
20-06-2016 | gstoettner-partner.at