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Frist zur Einreichung der Steuererklärungen 2016

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2015 (Pflichtveranlagung) ist heuer Montag, der 2.5.2016 (für Online-Erklärungen der 30.6.2016).

06-04-2016 | gstoettner-partner.at

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2015 (Pflichtveranlagung) ist heuer Montag, der 2.5.2016 (für Online-Erklärungen der 30.6.2016). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2015 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2017 bzw 30.4.2017, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2016 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2016. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

 

1.      Übersicht Abgabetermine Einkommensteuererklärung / Arbeitnehmerveranlagung 2015

 

Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung

 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

 

Formular

abzugeben bis

Papierform

elektronisch

Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000

E1

2.5.2016

30.6.2016

Steuerpflichtiges Einkommen < € 11.000, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung

E1

2.5.2016

30.6.2016

In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen

E1

2.5.2016

30.6.2016

In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten, für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurde

E1

2.5.2016

30.6.2016

 

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als € 12.000  – Arbeitnehmerveranlagung

 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

 

Formular

                   abzugeben bis

Papierform

elektronisch

(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte     > € 730

E1

2.5.2016

30.6.2016

Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren Arbeitgebern

L1

30.9.2016

30.9.2016

Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt

L1

30.9.2016

30.9.2016

Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten

L1

2.5.2016

30.6.2016

Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei Lohnverrechnung  berücksichtigt

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freiwillige Steuererklärung

L1, E 1

bis Ende 2020

         

 

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