Energiekostenzuschuss II - Infos zum Abrechnungszeitraum 2
Nachfolgend dürfen wir Sie über den aktuellen Status des Energiekostenzuschusses II informieren.
Sehr geehrte Klientinnen,
sehr geehrte Klienten,
Wenn Sie einen aufrechten Fördervertrag im Rahmen des Energiekostenzuschusses II mit dem AWS haben, haben Sie bereits (oder werden noch in den nächsten Tagen) ein Mail von der AWS mit der Zuteilung des Abrechnungszeitraumes für die zweite Periode des Energiekostenzuschuss II erhalten.
Dieser beginnt frühestens mit 23.4.2024 und erstreckt sich über ca. vier Wochen.
Diesbezüglich folgende Informationen unsererseits:
- Beantragt kann bei der aktuellen Abrechnung (=zweite Förderperiode) der Zeitraum Juli bis Dezember 2023 werden.
- Die Abrechnung findet wieder über den AWS Fördermanager im bereits bestehenden Projekt statt. Eine gesonderte Voranmeldung ist somit NICHT erforderlich.
- Wie in der ersten Förderperiode muss auch für diesen Zeitraum eine Bestätigung
(= Bericht zu vereinbarten Untersuchungshandlungen) von einem externen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter vorliegen, in dem bestätigt wird, dass die Daten aus dem Antrag plausibel sind.
Derzeit sind von Seiten des AWS noch keine Informationen veröffentlicht, ob es Änderungen bei den Formularen/Berechnungshilfen gibt oder ob die bereits bestehenden verwendet werden können.
Wir bitten Sie daher derzeit noch von der Übermittlung von Unterlagen und Formularen abzusehen, bis die endgültigen Informationen von der AWS veröffentlicht werden. Wir melden uns verlässlich vor dem Start des Abrechnungszeitraumes bei Ihnen, um die weitere Vorgehensweise bzw. die To-Dos zu klären.
Vielen Dank im Vorhinein!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr G&P-Team aus Perg