Energiekostenzuschuss
Wir möchten Sie nachfolgend über den „Energiekostenzuschuss für energieintensive Betriebe“, einer Maßnahme zur Abfederung der enorm steigenden Energiekosten, informieren. Im Kern handelt es sich dabei um eine Kompensation eines Teils der Energiemehrkosten im Vergleich zum Vorjahr.
Der Energiekostenzuschuss basiert auf folgenden Voraussetzungen:
- Förderfähige Unternehmen: Alle Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von mindestens 3% des Umsatzes bzw. des Produktionswertes (Unternehmen mit max. 700 TEUR Jahresumsatz sind von diesem Kriterium befreit). Als Produktionswert gilt der Umsatz plus/minus der Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen abzüglich Wareneinkäufe, die zum Wiederverkauf bestimmt sind. Als Referenzzeitraum zur Ermittlung des 3%-igen Energieintensitätskriteriums dient wahlweise der letztgültige Jahresabschluss 2021 oder der Förderzeitraum von Februar bis September 2022. Nicht förderfähig sind energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen, die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion oder Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen. Anmerkung: Grundsätzlich waren auch Unternehmen, deren zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des Mehrwerts beträgt als förderfähig vorgesehen. Im Ministerratsbeschluss wird aber nur das obig erläuterte 3%-Energieintensitätskriterium angeführt.
- Art der Förderung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Entgegenwirkung der Energiemehrkosten
- Förderfähiger Zeitraum: 1. Februar bis 30.September 2022 (= 8 Monate)
- Förderbare Energieträger: Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel)
- Zusätzliche Fördervoraussetzung: Vorausgesetzt wird zusätzlich, dass ein antragstellendes Unternehmen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung (keine Beleuchtung nach 22:00 Uhr) und Heizung im Außenbereich umsetzt
Der Energiekostenzuschuss wir in vier Förderstufen ausgestaltet:
- Stufe 1 – Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe bis maximal 400 TEUR: In dieser Basisstufe wird die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 Prozent gefördert, wobei sich die Förderhöhe am Verbrauch 2022 orientiert und mit 400 TEUR nach oben begrenzt ist (die Zuschussuntergrenze beträgt 2 TEUR). Nur in dieser Stufe werden auch Treibstoffe gefördert.
- Stufe 2 – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis maximal 2.000 TEUR: Voraussetzung für den Zuschuss in Stufe 2 ist die Erhöhung der Preise von Strom und Erdgas auf mindestens das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr. In diesen Fällen können bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit 30% gefördert werden. Hier beträgt die maximale Förderhöhe 2 Millionen Euro pro Unternehmen. Zu beachten ist, dass in Stufe 2 Treibstoffe nicht gefördert werden können.
- Stufe 3 – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bei gleichzeitigem Betriebsverlust: Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zusätzlich zu den Voraussetzungen für Stufe 2 einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt 25 Millionen Euro.
- Stufe 4 – Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Sektoren: Unterstützung ausgewählter Branchen (Stahl, Zement, Glas, Keramik,..) nach dem befristeten Krisenrahmen.
Registrierung & Beantragung:
Beantragt kann der Energiekostenzuschuss online beim AWS-Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH werden. Dazu ist eine Registrierung (falls noch keine iZm einer anderen Förderung erfolgt ist) notwendig. Die Registrierung für den Energiekostenzuschuss wird beim AWS-Fördermanager ab Ende Oktober bzw. wahrscheinlicher Anfang November möglich sein, die Antragseinreichung ab Mitte November 2022. ACHTUNG: Sowohl für die Registrierung als auch für die Antragseinreichung soll das „first come – first serve – Prinzip“ gelten.
Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung.
Ihr G&P-Team