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COVID-Krise - Update 2021-11-22

Da ab heute ein österreichweiter Lockdown gelten wird, der voraussichtlich bis zumindest 12. Dezember 2021 (in Oberösterreich bis 17.12.) dauert, möchten wir Sie über aktuelle COVID-Hilfen wie folgt informieren:

22-11-2021 | gstoettner-partner.at
  • COVID-Kurzarbeit: Die Bestimmungen der COVID-Kurzarbeit Phase 5 (einen Überblick über die bisherigen Bestimmungen finden Sie im Anhang) werden für die Zeit des Lockdowns wieder „gelockert“. Dies bedeutet:
    • Es besteht wieder die Möglichkeit zur rückwirkenden Begehrensstellung: Für alle Unternehmen, die die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, ist die Antragstellung 14 Tage rückwirkend ab Beginn der Kurzarbeit möglich.
    • Es können in der Sozialpartnervereinbarung wieder Arbeitsausfälle von bis zu 90% beantragt werden (= zu arbeitende Arbeitszeit: 10%). In Extremfällen (verordnetes Betretungsverbot) kann die Ausfallzeit sogar auf 100% erhöht werden.
    • Erhöhte Beihilfe (wieder 100% statt 85%): Bei direkter Lockdown-Betroffenheit steht die Beihilfe wieder in der Höhe von 100% bis 31.12.2021 zu (dies hat bis dato nur für „besonders betroffene Betriebe“ gegolten, für alle andere Betriebe betrug die Beihilfe nur 85%).
    • Das Beratungsverfahren für Betriebe, die in der Zeit vom 1.4.2021 bis 30.6.2021 nicht in Kurzarbeit waren, entfällt.
    • Da die Regelungen iZm der COVID-Kurzarbeit nunmehr bereits sehr komplex und arbeitsintensiv sind, muss ein Antrag auf COVID-Kurzarbeit wohlüberlegt sein. Deshalb beraten wir Sie dazu sehr gerne.

 

  • Ausfallsbonus:
    • Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wieder möglich.
    • Voraussetzung: Zumindest 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019.
    • Ersatzrate: 10% bis 40% des Umsatzrückganges, je nach Kostenstruktur der Branche.
    • Antragstellung für November 2021 ab 16. Dezember 2021 möglich.

 

  • Verlustersatz: Achtung – es wird, Stand heute, nur der Verlustersatz, nicht aber der Fixkostenzuschuss verlängert:
    • Voraussetzung: Zumindest 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019.
    • Ersatzrate: 70% bis 90% des Verlustes.
    • Zeitraum: Bis Dezember 2021 gibt es den Verlustersatz bereits, nunmehr wird dieser für den Zeitraum Jänner bis März 2022 verlängert.
    • Die Beantragung soll ab Anfang 2022 möglich sein.

 

  • Härtefallfonds:
    • Voraussetzung: mindestens 40%-iger Einkommensrückgang oder die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
    • Ersatzrate: 80% zuzüglich € 100,-- des Nettoeinkommensentgangs => Mindestförderung: € 600,--, maximale Förderung: € 2.000,-- (jeweils pro Monat).
    • Zeitraum: November 2021 bis März 2022.

 

Diese Informationen geben unseren gestrigen Informationsstand (21.11.2021) wieder. Die tatsächliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen bleibt abzuwarten.

 

Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung.

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