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COVID-Krise - Update 07-08-20

Im aktuellen Artikel finden Sie Udpates zu den den diversen COVID-Unterstützungen: Insbesondere zum COVID-Fixkostenzuschuss, der Umsatzsteuersenkung auf 5 % und der nun startenden COVID-Investitionsprämie.

07-08-2020 | gstoettner-partner.at
  • COVID-Fixkostenzuschuss: Wir haben Sie in unserem Newsletter am 17.5.2020 bereits über den COVID-Fixkostenzuschuss informiert. Nachdem mit 15.8.2020 sämtliche Juni-Buchhaltungen abgeschlossen sein müssen, werden wir (da dann drei Betrachtungszeiträume vorliegen) ab nächster Woche die Anträge auf Fixkostenzuschuss wie folgt bearbeiten:
    • Voraussetzung für die Gewährung eines Fixkostenzuschusses ist ein COVID-bedingt mindestens 40%-iger Umsatzeinbruch für zumindest ein Monat (maximal drei Monate) lang. Wenn Sie nicht für mindestens einen Monat lang COVID-bedingt zumindest 40% Umsatzeinbußen haben, haben Sie keinen Anspruch auf einen Fixkostenzuschuss. Weitere Voraussetzungen für den Fixkostenzuschuss sind, dass es sich bei Ihrem Unternehmen um ein gesundes Unternehmen handelt sowie, dass Sie alle zumutbaren Maßnahmen gesetzt haben um die Fixkosten zu minimieren (= Schadensminimierungspflicht).
    • Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, werden Ihre Fixkosten (die geförderten Fixkosten finden Sie in 4.1.1. der Richtlinie im Anhang) für ein bis maximal drei Monat€ (abhängig vom Ausmaß des Umsatzeinbruches mit 25%, 50% oder 75%) gefördert. Auch anfallende Steuerberaterkosten bis zu € 500,-- gelten als förderfähige Fixkosten (vgl. 4.1.1. j. der Fixkostenrichtlinie im Anhang).
    • Zahlreiche Mandanten haben uns bereits mit der Berechnung des Fixkostenzuschusses beauftragt. Wenn Sie möchten, dass wir für Sie prüfen, ob (und wenn ja wie hoch) Ihnen ein Fixkostenzuschuss zusteht, dann antworten Sie bitte entsprechend auf diesen Newsletter. Wenn wir für Sie die Buchhaltung erstellen, haben wir grundsätzlich die notwendigen Daten im Haus. Wenn Sie die Buchhaltung selbst erstellen, dann benötigen wir von Ihnen zur Prüfung des Fixkostenzuschusses eine Aufstellung der Nettoumsätze für die Zeiträume 16.3. – 15.4., 16.4. – 15.5., 16.5. – 15.6. sowie 1.4. – 30.6.

 

  • Temporäre Umsatzsteuersenkung auf 5%: Im Anhang finden Sie eine Detailinformation über die befristete Senkung der Umsatzsteuer in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikation. In dieser Aufstellung finden Sie eine genaue Auflistung, welche Leistungen von 1.7.2020 bis 31.12.2020 einer bloß 5%-igen Umsatzsteuer unterliegen.

 

  • COVID-Investitionsprämie: Im Newsletter vom 15.7.2020 haben wir Sie bereits hinsichtlich der geplanten COVID-Investitionsprämie informiert.  Mit der COVID-Investitionsprämie werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens an österreichischen Standorten gefördert. Nicht gefördert werden: gebrauchte Wirtschaftsgüter, Finanzanlagen, klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7% (sowie 14% bei Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung und Gesundheit), ist steuerfrei und führt auch zu keinen Aufwandskürzungen. Erste Maßnahmen für geförderte Investitionen dürfen ab dem 1.8.2020 gesetzt werden, Anträge für eine COVID-Investitionsprämie können ab 1.9.2020 gestellt werden. Die im Newsletter vom 15.7.2020 mit Ende Juli in Aussicht gestellten Förderrichtlinien wurden bis dato nicht veröffentlicht. Auf Anfrage der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat das Wirtschaftsministerium informiert, dass die dringend erwarteten Richtlinien zur Investitionsprämie in Endabstimmung sind, in den nächsten Tagen erlassen und auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht werden sollen.

 

Für Rückfragen zu den einzelnen Punkten stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Ihr G&P-Team

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