COVID-Krise - Update 05-02-2021
Nachfolgend informieren wir Sie im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie aktuell wie folgt:
05-02-2021 | gstoettner-partner.at
Für Zeiträume ab 1.1.2021 wurde als COVID-Hilfe der sog. Ausfallsbonus eingerichtet, der nach den bisher vorliegenden Informationen wie folgt ausgestaltet ist:
- Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, welches zum jeweiligen Vergleichsmonat 2019 einen Umsatzausfall von mehr als 40% hat (unabhängig davon ob unmittelbar von einem Lock-Down betroffen oder nicht).
- Der Umsatzausfall wird mit 30% Zuschuss ersetzt (sohin max. € 60.000,-- Zuschuss, bei einem Umsatzausfall von zumindest € 200.000,-- pro Monat), wobei
- 50% des Zuschusses nicht rückzahlbar sein sollen und auch nicht auf den Fixkostenzuschuss II angerechnet werden müssen (=Ausfallsbonus).
- 50% des Zuschusses als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II ausbezahlt werden.
- Anträge sollen monatlich ab dem 16. des Folgemonats über Finanzonline gestellt werden können (sohin erstmals für den Zeitraum Jänner 2021 ab 16.2.2021).
- Diese Informationen stellen unseren heutigen Informationsstand dar – die endgültige Ausgestaltung des Ausfallsbonus wird nach Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie vorliegen.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf die Beantragungsfrist der Investitionsprämie hinweisen:
- Die Investitionsprämie kann bis spätestens 28.2.2021 über den Fördermanager der AWS beantragt werden.
- Zusätzlich müssen im Zusammenhang mit den Investitionen, für welche die Prämie beantragt wird, im Zeitraum von 1.8.2020 bis 28.2.2021 erste Maßnahmen gesetzt werden. Erste Maßnahmen sind: Bestellungen, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investition. Planungsleistungen und Finanzierungsgespräche bzw- zusagen zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.
- ACHTUNG: Wenn Sie mit einer noch zu gründenden GmbH die Investitionsprämie beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen die GmbH unverzüglich zu gründen, da die Erteilung einer Steuernummer bzw. UID-Nummer (welche Voraussetzung für die Beantragung der Investitionsprämie sind) aufgrund der Umstrukturierungen in der Finanzverwaltung per 1.1.2021 momentan länger als gewöhnlich dauert.
- Wenn wir Ihnen bei der Beantragung der Investitionsprämie behilflich sein sollen, bitten wir um entsprechende Info bzw. Freischaltung im AWS-Fördermanager.