COVID-Hilfen - Update 20-12-2021
Nachfolgend möchten wir Sie aktuell wie folgt informieren:
Gänzlich abgabenfreie COVID-Prämie für 2021:
Die Abgabenfreiheit von COVID-Prämien für 2021 wurde vergangenen Freitag vom Plenum des Nationalrats beschlossen und ist damit fix. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:
- Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-Krise für das Kalenderjahr 2021 bis Februar 2022 geleistet werden, sind bis € 3.000,00 abgabenfrei.
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die COVID-Krise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (das heißt nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
- Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, SV, KommSt, DB, DZ).
- Die Prämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
Härtefallfonds Phase 4:
Der Härtefallfonds ist eine Unterstützung für von COVID besonders betroffene Ein-Personen-Unternehmen, freien Dienstnehmern und Kleinstunternehmen für die Monate November 2021 bis März 2022, der die Folgen des neuerlichen Lockdown durch teilweisen Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen kompensieren soll.
Der Härtefallfonds Phase 4 ist wie folgt ausgestaltet:
- Antragstellung: die Antragstellung muss zwingend mittels Handy-Signatur erfolgen (ein Antrag von uns als steuerliche Vertretung ist somit NICHT möglich).
- Antragszeiträume: November 2021 bis März 2022, somit insgesamt fünf Anträge möglich
- Förderhöhe: maximal € 2.000,- je Monat; Mindestförderhöhe von € 1.100,- im November und Dezember 2021 und € 600,- im Jänner, Februar und März 2022
- Antragsvoraussetzung:
- Umsatzausfall von mindestens 30 % in den Betrachtungszeiträumen November und Dezember 2021 (einzelne Betrachtung der Monate möglich)
- Umsatzausfall von mindestens 40 % in den Betrachtungszeiträumen Jänner bis März 2022 (einzelne Betrachtung der Monate möglich)
- oder die laufenden Kosten können im Betrachtungszeitraum nicht mehr gedeckt werden.
Betrachtungszeitraum |
Vergleichszeitraum |
Antrag möglich ab |
Antrag möglich bis |
November 2021 |
November 2019 |
01.12.2021 |
02.05.2022 |
Dezember 2021 |
Dezember 2019 |
01.01.2022 |
02.05.2022 |
Jänner 2022 |
Jänner 2020 |
01.02.2022 |
02.05.2022 |
Februar 2022 |
Februar 2020 |
01.03.2022 |
02.05.2022 |
März 2022 |
März 2019 |
01.04.2022 |
02.05.2022 |
Für Rückfragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.
Ihr G&P-Team