COVID-Ausfallsbonus III
Nachfolgend informieren wir Sie über den verlängerten COVID-Ausfallsbonus (Ausfallsbonus III) wie folgt:
Der COVID-Ausfallsbonus ist eine Unterstützung für von COVID besonders betroffene Unternehmen für die Monate November 2021 bis März 2022, der die Folgen des neuerlichen Lockdowns kompensieren soll. Der Ausfallsbonus III ist wie folgt ausgestaltet:
Antragszeiträume: November 2021 bis März 2022, somit sind maximal fünf Anträge möglich
Förderberechnung: Die Höhe des Ausfallsbonus ergibt sich aus dem jeweiligen Umsatzausfall in den Betrachtungszeiträumen multipliziert mit dem jeweiligen Prozentsatz lt. Branchenkategorisierung (vgl. Anhang)
Förderhöhe: maximal € 80.000,- je Monat; Mindestförderhöhe von € 100,- je Monat; weitere Deckelung: Kurzarbeitsbeihilfe und Ausfallsbonus vom jeweiligen Monat dürfen Umsatz im jeweiligen Vergleichszeitraum nicht übersteigen
Antragsvoraussetzungen:
- Umsatzausfall von mindestens 30 % in den Betrachtungszeiträumen November und Dezember 2021 (einzelne Betrachtung der Monate möglich)
- Umsatzausfall von mindestens 40 % in den Betrachtungszeiträumen Jänner bis März 2022 (einzelne Betrachtung der Monate möglich)
- Keine Kündigung von Mitarbeitern für Zwecke des Erhalts des Ausfallsbonus (darüber hinaus gilt für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern: Wurden mehr als 3 % der Mitarbeiter gekündigt, statt Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, darf kein Ausfallsbonus beantragt werden)
- Schadensmindernde Gesamtstrategie, um den Umsatzausfall zu reduzieren
- Umsätze, die bereits bei der Beantragung eines anderen Ausfallsbonus berücksichtigt wurden, sind nicht neuerlich zu berücksichtigen
- Umsatzausfälle, die sich nur aufgrund einer Änderung des Abrechnungszeitraumes oder einer Änderung der Art der Umsatzermittlung ergeben, sind nicht zu berücksichtigen
- ACHTUNG NEU: Es dürfen keine Verwaltungsübertretungen hinsichtlich COVID-19 Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe verhängt worden sein (zB: Strafe wegen Nichteinhaltung 3G-Regelung am Arbeitsplatz)
Betrachtungszeitraum |
Vergleichszeitraum |
Antrag möglich ab |
Antrag möglich bis |
November 2021 |
November 2019 |
10.12.2021 |
09.03.2022 |
Dezember 2021 |
Dezember 2019 |
10.01.2022 |
09.04.2022 |
Jänner 2022 |
Jänner 2020 |
10.02.2022 |
09.05.2022 |
Februar 2022 |
Februar 2020 |
10.03.2022 |
09.06.2022 |
März 2022 |
März 2019 |
10.04.2022 |
09.07.2022 |
Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung.