COVID 19 - Umsatzsteuersenkung auf 5 Prozent
Zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereiches wird temporär von 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Umsatzsteuer auf 5% gesenkt.
29-06-2020 | gstoettner-partner.at
Für folgende Waren bzw. Dienstleistungen wird der Umsatzsteuersatz auf 5% gesenkt (vgl. für Details die BMF-Information anbei):
- Im Bereich der Gastronomie betrifft dies insbesondere die Abgabe aller Getränke und Speisen, wenn hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe gem. § 111 (1) GewO notwendig ist.
- Im Kultur- und Publikationsbereich werden ebenfalls bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen mit 5% besteuert. Darunter fallen beispielsweise: Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Museen, Theateraufführungen, Filmvorführungen, Musik- und Gesangsaufführungen, Gemälde, Bücher, Broschüren, Zeitungen und kartographische Erzeugnisse aller Art.
Die Umsatzsteuerreduktion hat folgende Auswirkungen auf Registrierkassen:
- Selbstverständlich ist es am optimalsten, wenn die Registrierkassen temporär hinsichtlich der betroffenen Waren und Dienstleistungen auf 5% USt umgestellt werden. Diesfalls setzen Sie sich bitte mit Ihrem Registrierkassenanbieter in Verbindung und beachten Sie die Ausführungen auf der BMF-Seite; vgl. https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html
- Durch die bloß befristete Geltung der Umsatzsteuerreduktion ist es aber nicht zwingend erforderlich die Registrierkasse bzw. das Kassensystem umprogrammieren zu lassen. Der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes in Höhe von 5% hat in diesen Fällen bei Belegausstellung durch eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels Stempels zu erfolgen. Gemäß BMF genügt folgende Anmerkung auf der Rechnung (händisch oder mittels Stempel): „Nettobetrag und MwSt auf Bon für den/die Artikel, der/die dem ermäßigten Steuersatz von 5% unterliegen, ungültig. Korrekt 5%.“
Für Rückfragen bzw. die weitere Abstimmung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Ihr G&P-Team