Corona - Härtefallfonds 2 / Startup Hilfspaket / eAMS
Sehr geehrte Klienten!
Im nachfolgenden Update finden Sie Neuigkeiten zur Abwicklung der zweiten Phase des Härtefallfonds, dem Dauerbrenner Kurzarbeite sowie zum Hilfspaket für Startups.
24-04-2020 | gstoettner-partner.at
- Härtefallfonds 2: Seit dieser Woche sind die Beantragungen für Phase 2 des Härtefallfonds auf der Seite der WKO möglich. Zu den inhaltlichen Voraussetzungen dieser Förderung vgl. Sie unseren Newsletter vom 16.4.2020 bzw. die Härtefallfonds-Richtlinie im Anhang. Zur Erinnerung:
- Antragsberechtigt sind im Wesentlichen Einzelunternehmer und GmbH-Geschäftsführer (sofern die GmbH durch COVID-19 wirtschaftlich signifikant bedroht ist). GmbHs sind nicht antragsberechtigt.
- Im Anhang übermitteln wir Ihnen eine Excel-Vorlage, die für eine persönliche Hochrechnung Ihrer Härtefallfondsunterstützung gedacht ist. Wenn Sie Fragen zur Hochrechnung haben, stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung. Wir bitten Sie bei Rückfragen die Excel-Hochrechnung vor sich zu haben. Anmerkung: Aufgrund der Komplexität der Berechnung kann die Excel-Hochrechnung nicht alle Fälle abdecken. Weiters übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung, dass diese Hochrechnung zu richtigen Ergebnissen führt. Weiters geben wir zu bedenken, dass diese Excel-Tabelle unseren heutigen (23.4.2020) Wissenstand abbildet und zukünftige Veränderungen nicht ausgeschlossen sind.
- Aus Regierungskreisen haben wir vernommen, dass weitere Verbesserungen beim Härtefallfonds möglich sind. Wir halten Sie diesbezüglich am Laufenden.
- Corona-Kurzarbeit: Während hinsichtlich der Abrechnung der Corona-Kurzarbeitsunterstützung (= genaue Berechnung des Auszahlungsbetrages des Dienstnehmers) politisch noch Uneinigkeit herrscht und insoweit mit provisorischen Abrechnungen agiert werden muss (vgl. Sie unseren Newsletter vom 16.4.2020), ist die Abrechnung der Corona-Kurzarbeitsbeihilfe (= staatliche Unterstützung für den Dienstgeber) für März 2020 seit wenigen Tagen möglich (und bis 28.5.2020 abzuschließen). Voraussetzungen für die Abrechnung der Corona-Kurzarbeitsbeihilfe sind:
- Erfolgte AMS-Zusage über die Gewährung einer COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe (für die Förderabrechnung benötigt man die Projektnummer laut AMS-Genehmigung).
- Vorliegen eines eAMS-Kontos (wenn wir für Sie die Lohnverrechnung erstellen, bitten wir Sie, uns als Rechtsvertreter zu hinterlegen, vgl. dazu die Anleitung im Anhang).
- Wenn wir für Sie die Lohnverrechnung erstellen: Ausfüllung und Übermittlung unseres Excel-Tools zur Corona-Kurzarbeit.
- Rückerstattungen nach Epidemiegesetz: Wenn Sie Bescheide über Quarantänen von Mitarbeitern oder von Ihnen persönlich haben, bitten wir um ehestmögliche Übermittlung, da entsprechende Rückerstattungen binnen sechs Wochen nach Aufhebung der Maßnahmen zu beantragen sind.
- Hilfspaket für Startups: Aufgrund ihrer in der Regel geringen Umsätze und vielfach dünnen Kapitaldecke werden viele Startups von der Corona-Krise besonders hart getroffen. Deshalb hat die Bundesregierung ein spezielles Hilfspaket mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro für Startups vorgestellt. Das Hilfspaket besteht aus zwei Fonds (vgl. Überblick „Startup“ im Anhang):
- AWS COVID-19 Startup Hilfsfonds: Dieser Hilfsfonds besteht je zur Hälfte aus Bundesmitteln und Mitteln von privaten Investoren. In der Praxis soll dies wie folgt funktionieren: Wenn in von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen privates Kapital in Höhe von € 10.000,-- bis € 800.000,-- zugeschossen wird, werden diese Zuschüsse durch den Bund verdoppelt. Zu beachten ist, dass diese Zuschüsse im Erfolgsfall wieder zurückzuzahlen sind.
- Venture Capital Fonds: Dabei stehen österreichische Startups im Fokus, die ohne COVID-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten. Geplant ist Folgendes: Das Kapital eines privaten VC-Fonds wird zu 50% staatlich garantiert.
- Für Details zu diesem Startup-Hilfspaket verweisen wir auf https://www.derbrutkasten.com/hilfspaket-startup-rettungsschirm-coronakrise/ bzw. https://www.tech2b.at/news-detail/corona-hilfspaket-fuer-start-ups-im-ueberblick.