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Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

Aufgrund einer Gesetzesänderung fällt die tägliche Einkommensgrenze für ein geringfügiges Angestelltenverhältnis (aktuell noch max. € 31,17), und es gilt nur mehr die monatliche Einkommensgrenze von aktuell € 405,98. Der Arbeitgeber spart so Lohnnebenkosten, hat weniger Verwaltungsaufwand und kann vor allem kurzfristige Aushilfen leichter einstellen.

25-05-2015 | gstoettner-partner.at
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