Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze
Aufgrund einer Gesetzesänderung fällt die tägliche Einkommensgrenze für ein geringfügiges Angestelltenverhältnis (aktuell noch max. € 31,17), und es gilt nur mehr die monatliche Einkommensgrenze von aktuell € 405,98. Der Arbeitgeber spart so Lohnnebenkosten, hat weniger Verwaltungsaufwand und kann vor allem kurzfristige Aushilfen leichter einstellen.
25-05-2015 | gstoettner-partner.at